07. Juni 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
In dieser Woche haben wir die Beteiligung der Bundeswehr an der von der EU geführte Operation ATALANTA debattiert, die im Seegebiet vor dem Horn von Afrika zur Sicherheit und Stabilisierung der Region beiträgt. Außerdem haben wir die Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Mission EUNAVFOR MED IRINI beschlossen, die die Überwachung des von den Vereinten Nationen verhängten Waffenembargos gegen Libyen beinhaltet.
Die humanitäre Versorgung von notleidenden Menschen in Somalia, aber auch im Südsudan, Sudan und Äthiopien mit dringend benötigten Lebensmitteln durch das Welternährungsprogramm (WFP) der Vereinten Nationen ist abhängig von sicheren Transportwegen, insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. In der politisch instabilen Region tragen schwache staatliche Strukturen zu innerstaatlichen und auch zwischenstaatlichen Konflikten um Macht, Ressourcen und Einfluss, zu Extremismus und organisierter Kriminalität bei. Hinzu kommen Armut, fehlende Lebensmittel, Dürre und als Folge Flucht- und Migrationsbewegungen. Die von der EU geführte Operation ATALANTA trägt im Seegebiet vor dem Horn von Afrika zur Sicherheit und Stabilisierung der Region bei, sichert die Lebensmittel-Transporte und schützt vor Piratenangriffen. Ein in dieser Woche im Bundestag beratener Antrag der Bundesregierung sieht eine Fortsetzung der Bundeswehr-Beteiligung an der Operation bis Ende Mai 2021 vor. Die Personalobergrenze von 400 deutschen Soldatinnen und Soldaten wird nicht verändert.
Bereits in der letzten Sitzungswoche haben wir die Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Mission EUNAVFOR MED IRINI in erster Lesung debattiert. Die Mission beinhaltet die Überwachung des von den Vereinten Nationen verhängten Waffenembargos gegen Libyen. Im Rahmen der Operation sollen 300 deutsche Streitkräfte im Mittelmeer eingesetzt werden. Der deutsche Beitrag beinhaltet unter anderem das Sammeln von Informationen, das Erstellen und Bereitstellen von Lagebildern und das Anhalten, Kontrollieren, Durchsuchen und Umleiten von Schiffen, bei denen ein Verdacht auf Verstoß gegen das Waffenembargo besteht. Das Mandat ist bis Ende April 2021 befristet. In dieser Woche wurde der Antrag vom Bundestag angenommen.