20. November 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Der Bund wird sich auch 2020 und 2021 an den flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen beteiligen. Das hat der Bundestag diese Woche beschlossen.
Die Zahlungen des Bundes für flüchtlingsbedingte Kosten der Länder und die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen entsprechen aber nicht mehr den aktuellen Erfordernissen und müssen daher angepasst werden. Danach sollen die Länder vom Bund 500 Millionen Euro über einen höheren Umsatzsteueranteil im Jahr 2021 erhalten. Der im Finanzausgleichsgesetz geregelte Festbetrag zugunsten der Länder wird entsprechend erhöht. Zudem erhöhen wir den Betrag für leistungsschwache kleine Länder für deren überdurchschnittlich hohe Kosten für die Jahre ab 2020 von rund 528 Millionen Euro jährlich auf rund 631 Millionen Euro.
Die Höhe der Beteiligung beträgt monatlich aktuell 670 Euro je Person – von der Registrierung bis zur Erteilung eines einmaligen Bescheids durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Zusätzlich werden je abgelehntem Asylbewerber 670 Euro pauschal bezahlt.