19. Juni 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf ein Europäisches Kurzarbeiterprogramm (SURE) geeinigt. Ein in dieser Woche beschlossenes Gesetz regelt die Garantien, die jedes EU-Land entsprechend seinem Anteil am Bruttonationaleinkommen zur Finanzierung abgibt. Darüber hinaus haben aus dem EU-Ausland entsandte ArbeitnehmerInnen künftig auch Anspruch auf Tariflohn.
Einige EU-Länder hat die Corona-Krise heftig getroffen. Ihnen soll mit Kurzarbeit oder vergleichbaren Instrumenten dabei geholfen werden, die negativen wirtschaftlichen Folgen abzufedern. Bis Ende April hatten Unternehmen europaweit für 42 Millionen Erwerbstätige, also 27 Prozent aller Beschäftigten, Kurzarbeit beantragt. Mit dem in dieser Woche verabschiedeten SURE-Gewährleistungsgesetz schaffen wir die rechtlichen Grundlagen zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen des SURE-Instruments. Die Bundesrepublik Deutschland wird knapp 6,4 Milliarden Euro übernehmen. Mit den Gewährleistungen wird die Europäische Kommission Kredite am Markt aufnehmen und diese mit günstigen Konditionen an Mitgliedstaaten weitergeben, die damit ihre Arbeitsmärkte stabilisieren, Arbeitsplätze erhalten und Erwerbstätige schützen.
Zudem haben durch eine gesetzliche Neuregelung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die länger als 12 Monate aus der EU nach Deutschland entsandt werden, nicht mehr nur Anspruch auf Mindestlohn, sondern auch auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen. Außerdem werden sie künftig auch Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Schmutz- und Gefahrenzulage bekommen. Zulagen für Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Damit schützen wir entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser vor Betrug und Ausbeutung und sorgen für eine EU-weite Gleichbehandlung der Arbeitgeber. Der Straßenverkehrssektor ist jedoch von diesen Regelungen ausgenommen. Um die Einhaltung der Regeln besser kontrollieren zu können, werden mit dem Gesetz die Kompetenzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei der Überprüfung von Betrieben ausgeweitet. In diesem Zuge werden 1.000 zusätzliche Stellen beim Zoll geschaffen.