31. Januar 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Diese Woche hat der Deutsche Bundestag zwei Gesetze zur Beschleunigung großer Infrastrukturprojekte beschlossen. Wichtige Projekte wie der Ausbau von Schienennetz und Wasserwegen bleiben in Deutschland oft in Verwaltungsverfahren und juristischen Auseinandersetzungen stecken. Das soll sich mit dem Gesetz ändern.
Planungsprozesse für den Ausbau und die Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur dauern angesichts der großen Investitionsbedürfnisse für eine moderne Infrastruktur und der Anforderungen, die sich aus den Klimaschutzzielen ergeben, zu lange. Diese Woche hat der Deutsche Bundestag zwei Gesetze beschlossen, die die Verfahren effizienter gestalten sollen. Baurecht kann durch die neuen Instrumente in Einzelfällen mit übergeordneter Bedeutung per Gesetz geschaffen werden und nicht mehr wie üblich durch Verwaltungsverfahren.
Mit dem Entwurf für ein Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) will der Bund für mehrere Modellprojekte die Möglichkeit schaffen, Baurecht durch Gesetz zu erlangen. Für die Schienen- und Wasserstraßenprojekte soll dann geprüft werden, inwieweit ein solches Vorgehen zu einer Beschleunigung beitragen kann. Das Gesetz enthält Vorschriften für eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und soll die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger und damit die Akzeptanz der Vorhaben sicherstellen. Die Beschleunigung der Maßnahmen ist auch wichtig, um die Ziele des Klimaschutzprogramms 2030, mehr Verkehr auf umweltfreundliche Verkehrsträger zu verlagern, erreichen zu können.
Der Gesetzentwurf beinhaltet bereits eine vorläufige Liste von Projekten, die durch das MgvG vorangetrieben werden sollen. Zu den Vorhaben zählt neben dem Ausbau des Nordostseekanals und der Bahnstrecke Halle-Magdeburg auch die Fahrrinnenvertiefung der Außenweser sowie die Fahrrinnenanpassung der Unterweser. Das bedeutet jedoch nicht, dass durch das Gesetz die auf der Liste genannten Projekte bereits beschlossen sind. Lediglich die notwendigen Verfahren werden beschleunigt, wodurch eine schnellere Fertigstellung der Bauvorhaben ermöglicht wird.
Das zweite Beschleunigungsgesetz mit dem Titel „Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ enthält Regelungen, die die Verfahren für Ersatzneubauten bei Straße und Schiene verschlanken sollen. Außerdem werden Kommunen von Finanzierungsbeiträgen entlastet und Investitionen in das Schienennetz können beschleunigt getätigt werden.