18. Mai 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen auch die mehr als 1,3 Millionen Auszubildenden, die in Deutschland aktuell eine Berufsausbildung absolvieren. Über die derzeitigen Probleme und Unsicherheiten für Auszubildende und auch darüber ob ein „Corona-Knick“ auf dem Ausbildungsmarkt zu befürchten ist, habe ich am 18. Mai 2020 per Videokonferenz mit Vertretern der DGB-Jugend Bremendiskutiert.
Es bestand Einigkeit darüber, dass die Corona-Pandemie nicht als Begründung dafür benutzt werden darf, vorhandene Schutzrechte für Auszubildende, die durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt sind,auszuhebeln. Die Gesundheit der Auszubildenden muss jederzeit gewährleistet sein und gleichzeitig müssen die Lerninhalte in gewohnter Qualität vermittelt werden. Dazu haben sich die Ausbildungsbetriebe verpflichtet.
Wichtig ist zudem zeitnah zu klären, wie mit verschobenen Prüfungen beziehungsweise ersatzlos abgesagten Zwischenprüfungen umgegangen werden soll. Für die Auszubildenden dürfen dadurch keine Nachteile entstehen. Hier muss dringend Rechtssicherheit geschaffen werden. Zwischenprüfungen als Prüfungsvoraussetzung für die Abschlussprüfungen sind dabei im kommenden Jahr auszusetzen und die im Frühjahr 2020 ersatzlos gestrichenen Zwischenprüfungen müssen als abgelegt bzw. teilgenommen bewertet werden. Die Auszubildenden müssen im Zweifel rechtssicher ihre Ausbildung bis zur entsprechenden Prüfung verlängern können.
Es besteht durchaus die Gefahr, dass Ausbildungsplätze, die jetzt wegfallen, auch mittelfristig nicht ohne Weiteres wieder aufgebaut werden können. Daher wird die SPD um jeden Ausbildungsplatz kämpfen. Um den drohenden und durch die Corona-Krise verschärften Mangel an Fachkräften entgegenzutreten, muss für die kommenden Ausbildungsjahre 2020/2021 ein Abbau von Ausbildungsplätzen verhindert werden. Dies kann durch einen Schutzschirm für Ausbildung, Auszubildende und die Ausbildungsbetriebe gewährleistet werden und Anreize zur Sicherstellung der Ausbildung schaffen. Ein Schutzschirm muss Ausbildungsbetriebe finanziell unterstützen (z.B. durch Ausbildungsbonus, Übernahmeprämie) und die Existenzsicherung für Auszubildende sicherstellen.