20. Oktober 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Ein in dieser Woche beschlossenes Gesetz legt den Ausbau von Offshore-Windanlagen für das Jahr 2030 auf 20 Gigawatt fest. Der Ausbau von Windanlagen auf See ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Zielmarke von 65 Prozent Erneuerbare Energien im Jahr 2030. Wind auf See liefert nahezu stetig Energie und durch enorme Entwicklungssprünge in der Technologie konnten die Kosten auch deutlich gesenkt werden.
Außerdem wird mit 40 Gigawatt bis zum Jahr 2040 erstmals auch ein ambitioniertes, langfristiges Ausbauziel angestrebt. Das ist ein wichtiges Zeichen für den Klimaschutz. Damit diese Ziele auch realisiert werden können, werden Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt. Bevor Flächen zum Ausbau ausgeschrieben werden, muss das vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydorgraphie (BSH) künftig ausführlich vorbereitet werden. Bietende werden beim Verzicht auf staatliche Förderung (sogenannte 0-Cent-Gebote) weiterhin nach objektiven Kriterien ausgesucht – das war der SPD wichtig. Wie das im Rahmen des bestehenden Ausschreibungssystems aussehen könnte oder ob andere Lösungen gefunden werden müssen, soll in zwei Jahren überprüft werden.