14. Februar 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Mit der Reform des Aufstiegsfortbildungs-förderungsgesetzes, die in dieser Woche verabschiedet wurde, machen wir die berufliche Weiterbildung noch attraktiver und sorgen dafür, dass die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung vorangebracht wird. Das Gesetz wird zum 1. August 2020 in Kraft treten.
Chancengleichheit in der Bildung ist die Voraussetzung für Teilhabe und soziale Mobilität. Höhere Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangskosten (Erhöhung von 40 auf 50 Prozent), geringere Gebühren für bestandene Prüfungen sowie die komplette Übernahme der Unterhaltskosten während einer Vollzeitmaßnahme erleichtern künftig die Entscheidung, eine Aufstiegsfortbildung aufzunehmen. Dadurch rücken wir die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Weiterbildung in den Vordergrund und verbessern die Aufstiegschancen vieler Berufstätiger.
Besonders der im Gesetz vorgesehene Vollzuschuss zum Unterhalt ist wichtig. Davon profitieren vor allem die angehenden Erzieherinnen und Erzieher, da sie ihre Ausbildung überwiegend in Vollzeit absolvieren und der Beruf mit Abstand auf Platz 1 in der Förderstatistik steht. Der größte Teil von ihnen sind Frauen. Wir stellen zudem die Weichen für die Zukunft der Erzieherinnenausbildung, für die bis 2023 in allen Bundesländern die Voraussetzungen für eine praxisintegrierte vergütete Ausbildung geschaffen werden sollen.
Damit das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz auch in Zukunft ein Erfolgsmodell bleibt, sind eine kontinuierliche Analyse der Wirkungsmechanismen im Zuge einer verstärkten Evaluation sowie eine intensive Öffentlichkeitsarbeit notwendig.